50 kation hat z B durch geeignete Schulungsmaßnahmen und Informationsmedien zu erfolgen Der Lieferant wird dazu auf gefordert die Grundsätze in diesem Verhaltenskodex auch in der weiterführenden Lieferantenkette zu kommunizieren Der Schutz von vertraulichen Informationen und Daten ist obligatorisch Dies gilt auch für das geistige Eigentum der eigenen Mitarbeiter und der Geschäftspartner Die Weiterga be an Dritte ist strengstens untersagt Quellen BME III 2f IV Überprüfung und Sanktionen Der Lieferant gestattet EMH die Einhaltung dieser Grundsätze zu kontrollieren oder durch einen von beiden Parteien zuge lassenen Dritten kontrollieren zu lassen EMH hat das Recht im Falle von Verstößen gegen den Lieferantenkodex entspre chende Konsequenzen zu veranlassen Bei Verstoß erfolgt zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung und oder Beseitigung der Missstände mit entsprechender Zeitvor gabe in Abhängigkeit des Verstoßes Der Prozess muss vom Lieferanten dokumentiert und unaufgefordert EMH vorgelegt werden Erfolgt keine Nachbesserung und oder Beseitigung des Missstandes innerhalb der Zeitvorgabe oder erfolgt wiederholt ein Verstoß gegen den Lieferantenkodex wird der Lieferant gesperrt und oder die Zusammenarbeit beendet Quellen Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e V BME http www bme de fileadmin pdf Pressemeldun gen 2008 11 10 BME Verhaltensrichtlinie CoC pdf Global Compact der Vereinten Nationen www unglobalcompact org AboutTheGC TheTenPrinciples index html Internationale Arbeitsstandards ILO www ilo org public german region eurpro bonn kern arbeitsnormen index htm OECD Leitsätze für multinationale Untenehmen www oecd org document 3 0 3343 de 34968570 39907066 41979843 1 1 1 1 00 html U S Public Law111 203 21 Juli 2010 http www gpo gov fdsys pkg PLAW 111publ203 content de tail html Was wir von uns und unseren Lieferanten erwarten

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