48 Was wir von uns und unseren Lieferanten erwarten Selbst in einem hart umkämpften Markt gibt es Regeln Damit sind Grundsätze und Haltungen gemeint die nicht nur das Ökonomische betreffen In den Zeiten eines global vernetzten Handelns geht es auch um Themen wie Nachhaltigkeit Teil habe Gleichstellung Umweltschutz Sicherheit und Gesundheit Bei EMH halten wir uns an die Prinzipien eines verantwortli chen und achtsamen Handelns Und was wir von uns selbst fordern dürfen wir auch von den Partnern erwarten die mit uns zusammenarbeiten Korruption Kartellrecht und weitere ethische Grundsätze Korruption Erpressung Untreue und Unterschlagung in jegli cher Form ist untersagt Ebenso untersagt sind die Annahme von Bestechungsgeldern sonstigen Zahlungen sowie die An nahme von Geschenken mit eigenem Vorteil Dieses Verbot gilt auch für die Zulieferer des Lieferanten Lieferanten ist es verboten Mitarbeitern von EMH Reisen Bargeld und Ver gleichbares anzubieten Die Einhaltung der Grundsätze der Nicht Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit Lieferanten ist obligatorisch Ein faires Wettbe werbsverhalten eine faire Vertragsgestaltung gegenüber den Geschäftspartnern sowie die Anerkennung des geltenden Kartellrechts ist Voraussetzung Quellen BME III 1a BME III 1b UN P10 Mineralien aus Konfliktgebieten Lieferanten müssen angemessene Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen dass das in den von ihnen hergestellten Produkten verwendete Tantal Zinn Wolfram und Gold nicht direkt oder indirekt dazu dient bewaffnete Gruppen die sich in der Demokratischen Republik Kongo oder in angrenzen den Ländern schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen zu finanzieren oder zu unterstützen Die angren zenden Länder sind Angola Burundi Zentralafrikanische Republik Republik Kongo Ruanda Sudan Tansania Uganda und Sambia Es wird erwartet dass Lieferanten die Herkunft dieser Mineralien durch die Lieferkette hindurch nachver folgen und EMH auf Verlangen diese Sorgfaltsmaßnahmen offenlegen Quelle U S Public Law 111 203 21 Juli 2010 Arbeitsstandards und Arbeitsrecht Verbot von Kinderarbeit Es dürfen ausschließlich Arbeitskräfte beschäftigt werden die mindestens 15 Jahre alt sind Grundlage für dieses Mindestalter für eine Beschäftigung sind mehrere Konven tionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO Diese Konventionen regeln international gültige Untergrenzen Wenn in dem Land in dem der betroffene Lieferant seine Betriebsstätte unterhält ein höheres Mindestalter für die Beschäftigung gilt ist dieses einzuhalten In Ländern die unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden Des Weiteren ist der Lieferant angehalten keine gefährlichen Arbeiten an Mit arbeiter unter 18 Jahren zu delegieren Quellen ILO Nr 138 182 UN P5 Verbot von Zwangsarbeit und Misshandlungen Zwangsarbeit ist in all ihren Formen untersagt Es wird erwartet dass die Lieferanten ihre Mitarbeiter fair be handeln frei von sexueller Belästigung sexuellem Miss brauch körperlicher Bestrafung oder Folter seelischem oder physischen Zwang oder verbaler Beschimpfung sowie ohne Androhung einer solchen Behandlung Quellen ILO Nr 29 105 UN P4 BME III 1c Verbot der Diskriminierung Es ist unzulässig dass Arbeitskräfte aufgrund von Rasse Hautfarbe Geschlecht Alter Religion politischer Meinung nationaler oder sozialer Herkunft Behinderung gesundheit licher Verfassung usw bei der Einstellung der Weiterbildung und oder Beförderung benachteiligt begünstigt oder aus gegrenzt werden Der Lieferant hat sicherzustellen dass die Mitarbeiter aufgrund obiger Punkte in keiner Weise diskrimi niert werden Quellen ILO Nr 111 UN P6 BME III 2b Arbeitszeiten Löhne und sonstige Sozialleistungen Es müssen die für das jeweilige Land mindestens gesetz lich geltenden Mindesteinkommen und Sozialleistungen den Arbeitskräften gezahlt werden Es wird vom Lieferant erwartet dass er seine Mitarbeiter regelmäßig und pünktlich bezahlt Es dürfen keine illegalen oder unerlaubten Lohnabzüge oder Lohnabzüge als Strafmaßnahme vorgenommen werden In Fäl len in denen die gesetzlichen Mindestlöhne oder industriellen Mindeststandards die Kosten für den Lebensunterhalt nicht de cken wird der Lieferant aufgefordert seinen Mitarbeitern eine angemessene Vergütung zu zahlen die diese Grundbedürfnisse abdeckt Ebenso müssen die gesetzlich geltenden Arbeitszeiten und Höchstdauern sowie Ruhepausen eingehalten werden Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen Es wird vorausgesetzt dass der Lieferant seinen Mitarbeitern angemes sene Weiter und Fortbildungsmöglichkeiten ermöglicht Quellen ILO 1 14 26 131

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